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Facebook: Wer soll das verstehen?

Es sind die einfachen Wahrheiten, die sich im Social Web am erfolgreichsten verbreiten. Was das Hirn nicht erst sorgfältig verarbeiten muss, ist klar im Vorteil. So wie bei diesem Facebook-Post, der einem die Haare zu Berge stehen lässt!

Wer soll das denn verstehen? Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland mit dem Tod bedroht werden, erhalten in Deutschland so selten Asyl wie in keinem anderen europäischen Land. Diejenigen, die nicht gleich zurückgeschickt werden, dürfen hier nicht arbeiten, weshalb sie die staatliche Grundsicherung erhalten. Übrigens erst, nachdem das Verfassungsgericht 2012 entschieden hat, dass auch Asylsuchende Menschen sind, für die die im Grundgesetz festgeschriebenen Menschenrechte zu gelten haben. Diejenigen, deren Einreise abgelehnt wurde, werden wie gemeine Kriminelle in Gefängnisse gesteckt – weshalb der Europäische Gerichtshof erst kürzlich der Bundesrepublik Deutschland ein vernichtendes Urteil zugestellt hat.

Doch tausende Flüchtende betrifft das alles gar nicht. Sie schaffen es nicht, in einem europäischen Land um Asyl zu bitten, weil sie voher sterben – auf der Flucht vor jener Not, die wir in ihre Welt gebracht haben. Wir könnten sie retten. Aber zur Abschreckung lassen wir sie lieber elendig verrecken.

Ach ja, wer nicht in Not ist, sondern freiwillig nach Deutschland einwandern möchte, der darf das natürlich nur, wenn er nachweisen kann, dass er genügend Geld besitzt – wie in Kanada oder Australien. Außer, er ist EU-Bürger – denn für die gilt die Freizügigkeit. Die ermöglicht es nämlich, billige Lohnsklaven aus Europas Armenhäusern zu importieren. Das hat dann zwar den Nachteil, dass der Staat einspringen darf, wenn die Sklaven ihre Schuldigkeit getan haben. Aber so ist das nun mal mit dem Neoliberalismus – die Vorteile privatisieren, die Nachteile vergemeinschaftlichen.
Teilen Bitte sooo viele mal…

Bildnachweis: Tom / flickr / CC-BY-NC-2.0

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